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Sparverträge mit Zinsanpassung

Zinsanpassungen können rechtswidrig sein

Viele Sparer können Zinsen nachfordern

Häufig schlossen Sparer Prämiensparverträge oder Riester-Banksparplänen in den Hochzinszeiten ab. Doch die Erträge schrumpften, da die Zinsen immer weiter sanken und in den Verträgen Anpassungsklauseln enthalten sind. Laut BGH sind fast alle Zinsanpassungsklauseln der Vergangenheit unwirksam, mit der Folge, dass Sie als Inhaber eines Vertrages nun die Gutschrift der nicht gezahlten ursprünglich vereinbarten Zinsen verlangen können.

Ihre Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Bankrecht
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  • Erfahrene Begleitung bei Kapitalanlagen und Krediten
  • Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Banken und Kreditinstituten

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten und vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Bankrecht

Wir prüfen Ihre Sparverträge auf unzulässige Zinsanpassungsklauseln und sorgen für eine korrekte Anrechnung der Zinsen.

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Fachanwaltskanzlei Bank- & Kapitalmarktrecht HEE Rechtsanwälte Hache Eggert Eickhoff mbB
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Empfehlung
27.01.2025Empfehlung! Die Fachanwaltskanzlei, insbesondere Herrn Eickhoff, kann ich sehr empfehlen. Wurde detailliert und kompetent beraten, fühlte mich anwaltschaftlich beschützt und wurde bis zum erfolgreichen Abschluss motivierend begleitet sowie fachlich, als auch menschlich sehr gut beraten. Alles gut gegangen! Bin sehr glücklich - Danke für alles!
13.12.2024Empfehlung! Herr Eickhoff ist in erster Linie ein sehr netter Mensch, jemand der sich um seine Mandanten kümmert, jemand der seine Erliche Meinung sagt auch wenn sich der Mandant was anderes erhofft, beim Herrn Eickhoff ist das Finanzielle nicht in Erster Linie, selten Heute zutage so Anwalt zu haben. Bin froh das ich ihn kenne, wir hatten in einem Fall ein Erfolgreiches Ergebnis für mich, kann ich nur weiterempfehlen.
02.08.2024Empfehlung! Nach für mich unlösbaren Problemen mit einer Bank in Folge eines von mir nicht verschuldeten Kartenmissbrauchs (Skimming) an einem Geldautomaten im Ausland, fand ich in Rechtsanwalt Eickhoff fachkundige und freundliche Beratung und Hilfe, und die nun fachgerecht geführte Auseinandersetzung mit den Juristen der Bank führte letztlich dazu, dass ich meinen, trotz größter Sorgfalt entstanden Schaden, quasi in letzter Minute noch außergerichtlich, ersetzt bekam. Das hätte ich alleine nie geschafft und ich bin Herrn Eickhoff und seinem Team sehr dankbar.
29.06.2024Empfehlung! Herr Eickhoff hat mich in den Themen Geschäftsführervertrag kompetent und fachlich super beraten. Es war mir eine Freude mit dieser Kanzlei zu arbeiten und würde sie immer weiterempfehlen. Das Preis- Leistungsverhältnis ist top. Vielen Dank

Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit

Die wichtigsten Informationen zur Zinsanpassung

Aktuelle Urteile des BGHs

Am 6. Oktober 2021 (Az. XI ZR 234/20) und 24. November 2021 (Az.: XI ZR 461/20 und XI ZR 310/20) entschied der Bundesgerichtshof über die Rechtmäßigkeit von Zinsanpassunggsklauseln.

Die Richter hielten fest: Der variable Zinssatz muss sich an einem geeigneten Referenzzins orientieren und muss regelmäßig überprüft werden.

Unzulässig ist, Mindestwerte für eine Änderung zu vereinbaren, die erforderlich sind, bevor die Anpassung erfolgt. Auch dürfen die Sparzinsen nicht um einen absoluten Wert unter dem Referenzzins liegen, sondern müssen relativ zum Referenzzins verändern werden.

Wir überprüfen Ihre Sparverträge

Da es immer auf den genauen Wortlaut der Vereinbarung ankommt, müssen wir Ihren Vertrag kennen, um zu beurteilen, welche Auswirkungen die genannten Urteile haben.

Wir kontrollieren, inwiefern diese Auswirkungen auf Ihren Sparvertrag haben und fordern gegebenenfalls die Bank auf, die Zinsen neu zu berechnen und Ihrem Konto gut zu schreiben. In der Regel bedeutet dies, dass sich das zu verzinsende Sparguthaben rückwirkend erhöht und wiederum verzinst werden muss. Sollte die Bank der Aufforderung nicht nachkommen, können wir Ihr Recht auf dem Klageweg durchsetzen.

Unser Rat

Lassen Sie sich ohne unsere Beratung nicht auf ein Angebot der Bank ein, den Sparvertrag zu kündigen und als Gegenleistung eine Prämie zu erhalten. Die angebotene Summe liegt in der Regel erheblich unter dem Betrag, der Ihnen rechtlich zusteht.