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Negativzinsen unrechtmäßig

Die Banken müssen jetzt Geld zurückzahlen

Lassen Sie sich Ihr Geld zurückzahlen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten sind unzulässig. Wenn die Bank in der Vergangenheit solche Zinsen erhob, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung. Wir helfen Ihnen Ihr Geld zurückfordern.

Wichtig: Sie müssen selbst aktiv werden, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Ihre Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Bankrecht
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kompetente Beratung durch Fachanwälte im Bankrecht
  • Erfahrene Begleitung bei Kapitalanlagen und Krediten
  • Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Banken und Kreditinstituten

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten und vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Bankrecht

Wenden Sie sich an uns, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wir holen Ihr Geld zurück

Wesentliche Informationen zum BGH-Urteil

Die wichtigsten Punkte des BGH-Urteils

  • Unzulässigkeit von Negativzinsen:
    Das Urteil stellt klar, dass Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten dem Vertragszweck widersprechen und daher nicht erhoben werden dürfen.
  • Girokonten – eine Ausnahme:
    Für Girokonten gelten andere Regelungen. Hier können Negativzinsen grundsätzlich erlaubt sein, sofern die entsprechenden Vertragsklauseln transparent und nachvollziehbar sind.
  • Rückforderung aktiv geltend machen:
    Betroffene Bankkunden müssen sich an ihre Bank wenden, um die zu Unrecht gezahlten Negativzinsen zurückzufordern.
  • Verjährungsfristen beachten:In der Regel beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Es können jedoch Ausnahmen gelten, insbesondere wenn bereits rechtliche Schritte eingeleitet wurden. Daher ist es wichtig, zeitnah zu handeln.
  • Beratung und Unterstützung:
    Verbraucherzentralen bieten zwar erste Beratung an, doch gerade bei komplexen vertraglichen und rechtlichen Fragestellungen ist die Unterstützung eines Fachanwalts für Bankrecht unerlässlich.

Hintergrund der Negativzinsphase

Viele Banken hatten in der Vergangenheit Negativzinsen erhoben, um die durch die Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) entstandenen Kosten an ihre Kunden weiterzugeben.

Zahlreiche Betroffene möchten diese Strafzinsen nun zurückfordern – ein Vorhaben, das oft komplexe rechtliche Prüfungen erfordert.

Gründe einen Fachanwalt für Bankrecht einzuschalten

Die Rückforderung von unrechtmäßig erhobenen Negativzinsen ist ein anspruchsvolles rechtliches Unterfangen. Es erfordert nicht nur das genaue Verständnis der aktuellen Urteile und der vertraglichen Regelungen, sondern auch die Beachtung der strikten Verjährungsfristen. Als erfahrene Fachanwälte für Bankrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.

  • Individuelle Beratung
    Wir prüfen Ihre Verträge und die erhobenen Gebühren im Detail, um die Erfolgsaussichten Ihrer Rückforderungsansprüche zu bewerten.
  • Rechtssichere Durchsetzung
    Mit unserer Expertise im Bank- und Vertragsrecht unterstützen wir Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Bank und, falls notwendig, auch gerichtlich.
  • Vermeidung von Fristversäumnissen
    Gemeinsam stellen wir sicher, dass alle relevanten Fristen eingehalten werden – damit Sie keine Ansprüche verlieren.

Werden Sie jetzt Aktiv

Zögern Sie nicht, wenn Sie Negativzinsen auf Ihren Spar- oder Tagesgeldkonten gezahlt haben. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und die nächsten Schritte einzuleiten.

Eine frühzeitige rechtliche Beratung sichert Ihnen den bestmöglichen Erfolg bei der Rückforderung Ihrer unrechtmäßig gezahlten Zinsen.

Setzen Sie Ihre Rechte durch – Wir unterstützen Sie kompetent und engagiert bei Ihrem Anliegen.