Die Banken müssen jetzt Geld zurückzahlen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten sind unzulässig. Wenn die Bank in der Vergangenheit solche Zinsen erhob, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung. Wir helfen Ihnen Ihr Geld zurückfordern.
Wichtig: Sie müssen selbst aktiv werden, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Ihre Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir beraten und vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Bankrecht
Wenden Sie sich an uns, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wir holen Ihr Geld zurück
Viele Banken hatten in der Vergangenheit Negativzinsen erhoben, um die durch die Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) entstandenen Kosten an ihre Kunden weiterzugeben.
Zahlreiche Betroffene möchten diese Strafzinsen nun zurückfordern – ein Vorhaben, das oft komplexe rechtliche Prüfungen erfordert.
Die Rückforderung von unrechtmäßig erhobenen Negativzinsen ist ein anspruchsvolles rechtliches Unterfangen. Es erfordert nicht nur das genaue Verständnis der aktuellen Urteile und der vertraglichen Regelungen, sondern auch die Beachtung der strikten Verjährungsfristen. Als erfahrene Fachanwälte für Bankrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.
Zögern Sie nicht, wenn Sie Negativzinsen auf Ihren Spar- oder Tagesgeldkonten gezahlt haben. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und die nächsten Schritte einzuleiten.
Eine frühzeitige rechtliche Beratung sichert Ihnen den bestmöglichen Erfolg bei der Rückforderung Ihrer unrechtmäßig gezahlten Zinsen.
Setzen Sie Ihre Rechte durch – Wir unterstützen Sie kompetent und engagiert bei Ihrem Anliegen.