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Recht auf ein Bankkonto

Bargeld kann kein Konto ersetzen

Wir helfen, wenn die Bank Ihnen ein Konto verweigert

Selbst bei guter Bonität haben manche unsrer Mandanten das Problem, dass Sie kein Bankkonto eröffnen können. Zwar hat jeder das Recht auf ein eigenes sogenanntes Basiskonto aber in Ausnahmefällen, kann die Bank Ihnen auch dieses verweigern.

Ihre Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Bankrecht
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kompetente Beratung durch Fachanwälte im Bankrecht
  • Erfahrene Begleitung bei Kapitalanlagen und Krediten
  • Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Banken und Kreditinstituten

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten und vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Bankrecht

Wenden Sie sich an uns, wenn die Bank Ihnen eine Kontoeröffnung verweigert.

Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit

Die wichtigsten Informationen zum Basiskonto

Wieso Banken eine Kontoeröffnung verweigern

Üblicherweise können Sie jedes Girokonto überziehen, daher prüfen alle Banken die Bonität, bevor Sie für einen Neukunden ein Konto einrichten. Negative Einträge bei der Schufa veranlassen Banken, Ihnen ein Konto zu verweigern. Die Bank hat das Recht selbst zu entscheiden, wer bei ihr ein Konto eröffnen darf.

§ 31 Zahlungskontengesetz (ZKG) verpflichtet zwar alle Institute, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten, jedem Verbraucher ein sogenanntes Basiskonto einzurichten, aber es gibt Ausnahmen. Manchmal liegen den Banken falsche Informationen vor und sie verweigern zu Unrecht die Eröffnung eines Basiskontos

Ausnahmen vom Recht auf ein Basiskonto

Sie haben Anspruch auf ein Konto, wenn Sie bereits eines bei einer anderen Bank haben, ist dieser Anspruch erfüllt. Auch müssen Sie Verbraucher sein. Es gibt weder ein Recht auf mehrere Konten noch auf ein Geschäftskonto. Sofern die Bank sich auf § 36 oder § 27 ZKG beruft, besteht Klärungsbedarf.

Die Bank kann gemäß § 36 wegen eines strafbaren Verhaltens oder Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot die Eröffnung ablehnen, beispielsweise wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Die Bank kann das Konto auch verweigern, wenn Sie in der Vergangenheit der Bank einen Grund gaben, ein Konto zu kündigen.

Unser Rat

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie kein Konto bei einer Bank bekommen. Besonders wenn man Ihnen eine Straftat wie Geldwäsche vorwirft, müssen Sie den Vorwurf schnellstens klären.