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Haftung bei Falschberatung

Falsche Beratung kann zu Schadenersatz verpflichten

Wir prüfen Ihre Ansprüche bei Falschberatung

Die von der Bank empfohlene Kapitalanlage führte zum Verlust Ihres Geldes, statt es zu mehren. Ärgerlich, aber vielleicht muss die Bank oder der Anlageberater den entstandenen Schaden ersetzen. Basis für Ihre Ansprüche ist immer das Beratungsprotokoll beziehungsweise die Geeignetheitserklärung. Wenn feststeht, dass sie auf die Risiken nicht ausreichend hingewiesen wurden, haben Sie gute Chancen, Ihr verlorenes Kapital ersetzt zu bekommen.

Ihre Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Bankrecht
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kompetente Beratung durch Fachanwälte im Bankrecht
  • Erfahrene Begleitung bei Kapitalanlagen und Krediten
  • Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Banken und Kreditinstituten

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten und vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Bankrecht

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Falschberatung zu einem finanziellen Schaden führte.

Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit

Die wichtigsten Informationen zu Folgen von falschen Beratungen

Was heißt Falschberatung

Nicht jede fehlerhafte Darstellung in der Geeignetheitserklärung oder dem Beratungsprotokoll muss eine Falschberatung sein, die einen Schadenersatzanspruch begründet. Es muss einen nachvollziehbaren kausalen Zusammenhang geben zwischen Ihrer Entscheidung und der falschen Beratung. Sie müssen also darlegen können, wieso die fehlerhafte Beratung Sie zu der getroffenen Entscheidung veranlasst hat. Außerdem müssen Sie den Schaden nachvollziehbar konkretisieren können.

Auf der anderen Seite reicht es nicht aus, wenn der Berater nur wage davon spricht, dass es ein theoretisches Risiko des Kapitalverlustes gibt. Dies gilt insbesondere, wenn Sie mit Wertpapieren keine Erfahrung haben und eine geringe Risikobereitschaft signalisieren.

Höhe des Schadenersatzanspruchs

Eindeutig ist, dass Kapital, welches unwiederbringlich verloren geht, ein Schaden ist, der zu ersetzen ist. Üblicherweise zählt auch der Verlust einer angemessenen Verzinsung zum Schaden, denn Sie hätten das Geld anderweitig anlegen können. Die entgangene Rendite muss sich an den marktüblichen Zinsen für sichere Anlagen orientieren. Sie können beispielsweise nicht geltend machen, dass Sie mit einer anderen hochspekulativen Anlage einen deutlich höheren Gewinn erzielt hätten.

Natürlich müssen Anlageberater Sie auch bei sicheren Geldanlagen wie Festgeld oder Sparverträgen beraten, aber diese muss nicht protokolliert werden. In der Regel können Sie keinen Schadensersatz für entgangene Zinsen bei festverzinslichen Anlagen geltend machen.

Unser Rat

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie Gelder durch eine unzureichende Beratung verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Bringen Sie die Geeignetheitserklärung beziehungsweise das Beratungsprotokoll mit, damit wir überprüfen können, ob man Ihnen zu einer für Sie ungeeigneten Anlageform geraten hat. Sofern dies zutrifft, ermitteln wir zusammen mit Ihnen die Schadenhöhe und machen den Schaden geltend.