Bei der Sperrung des Kontos, können Sie nicht mehr darüber verfügen. Es sind weder Ein- noch Auszahlungen möglich. Eingehende Überweisungen werden zurückgewiesen und Sie können auch keine Schecke über das Konto einlösen oder Bareinzahlungen vornehmen. Gleichzeitig sind keinerlei Auszahlungen möglich. Die Kontosperrung hat daher gravierende Folgen, insbesonde bei Geschäftskonten, denn Ihre Kunden können während der Sperrung keine Rechnungen bezahlen.
Ihre Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir beraten und vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Bankrecht
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Probleme mit ihrem laufenden Konto haben. Wir helfen bei falschen Berechnungen der Zinsen, Kontosperrungen, Kontokündigungen oder Pfändungen.
Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit
Die 4 häufigsten Gründe sind:
Wenn das Konto wegen Sicherheitsbedenken gesperrt wurde, gibt es selten ein Problem mit der Freigabe. Bei einem abredewidrigen Verhalten müssen wir Konditionen für die Freigabe aushandeln und bei einer Pfändung darauf achten, dass die Freigrenzen eingehalten werden. Natürlich prüfen wir auch, ob die Pfändung zu Recht erfolgt ist.
Bei einem Verdacht auf eine Straftat stehen sehr schwierige Verhandlungen bevor, denn die Banken sind selten kooperativ. Sie berufen sich oft auf dubiose Quellen, laufende Ermittlungen oder geben nur nichts sagende Auskünfte. Wir müssen oft mit den zuständigen Behörden kommunizieren, um die rechtlichen Grundlagen zur Sperrung zu überprüfen. Manchmal hilft nur Druck auf die Bank und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Wenden Sie bei einer Kontosperrung direkt an uns. Als erfahrene Anwälte für Bankrecht sind wir in der Lage, effektiv mit Banken zu verhandeln. Alleine können Sie das Problem nicht bewältigen.