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Rückforderung des privaten Darlehens

Rückforderung eines Privatkredits

Auch ohne Darlehensvertrag haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des Geldes. Sie müssen aber beweisen, dass die den Betrag an den Darlehensnehmer gezahlt haben und eine Vereinbarung über die Rückzahlung bestand.

Ihre Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht:

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Wir vertreten Sie in Berlin bei der Rückforderung eines Privatdarlehens

Beauftragen Sie uns wenn der Kreditnehmer Ihnen das Geld nicht zurückzahlen will.

Wir setzen Ihre Interessen in Berlin durch

Rechte und Pflichten im Falle der Rückforderung

Rechte und Pflichten des Kreditgebers

Rechte des Kreditgebers

Der primäre Anspruch des Kreditgebers ist das Recht auf Rückzahlung des (fälligen) Darlehens gemäß der getroffenen Vereinbarung (§ 488 BGB). Sobald der Kreditnehmer in Verzug gerät, hat der Kreditgeber zudem einen Anspruch auf Verzugszinsen auf dem ausstehenden Betrag. Darüber hinaus kann der Kreditgeber unter Umständen Schadensersatz für den durch den Zahlungsverzug entstandenen Schaden fordern, beispielsweise für notwendige Rechtsverfolgungskosten.

Pflichten des Kreditgebers

Im Falle eines Rechtsstreits muss der Kreditgeber nachweisen können, dass eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde und das Geld tatsächlich an den Kreditnehmer geflossen ist.

Rechte und Pflichten des Kreditnehmers

Rechte des Kreditnehmers

Der Kreditnehmer hat das Recht, Einreden gegen die Forderung des Kreditgebers zu erheben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Kreditnehmer der Ansicht ist, dass es sich um eine Schenkung gehandelt hat, dass das Darlehen noch nicht fällig ist (z.B. bei fehlender Kündigung eines unbefristeten Darlehens), die Forderung bereits beglichen wurde oder die Forderung aufgrund von Verjährung nicht mehr durchsetzbar ist. Unter bestimmten Umständen, insbesondere bei unbefristeten Darlehen, hat der Kreditnehmer zudem das Recht zur Kündigung des Darlehensvertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist (in der Regel drei Monate gemäß § 488 Absatz 3 BGB).

Pflicht des Kreditnehmers

Die Hauptpflicht des Kreditnehmers besteht in der Rückzahlung des Darlehens gemäß der getroffenen Vereinbarung (§ 488 BGB). Dies umfasst die rechtzeitige Zahlung des vereinbarten Kapitalbetrags sowie etwaiger Zinsen.

Kosten und Gebühren bei der Rückforderung von Privatkrediten

Die Rückforderung eines Privatkredits verursacht verschiedene Kosten und Gebühren, beispielsweise die

Auf den Streitwert und damit auf die Rechtsanwaltsgebühren haben die Verzugszinsen keine Auswirkung.

Im Gegensatz zu Krediten von Finanzinstituten fallen bei privaten Darlehen in der Regel keine Kosten für eine vorzeitige Rückzahlung (Vorfälligkeitsentschädigung) an. Sollte der Kreditgeber ein Inkassobüro oder ein Factoring-Unternehmen mit der Rückforderung beauftragen, entstehen hierfür ebenfalls Kosten, entweder in Form einer Provision oder durch einen Abschlag auf die Forderung. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kreditgeber die genannten Kosten in der Regel vom säumigen Kreditnehmer zurückfordern kann, sofern die Rückforderung erfolgreich ist und der Kreditnehmer zahlungsfähig ist.

Verjährung von Ansprüchen aus Privatkrediten

Ansprüche auf Rückzahlung von Privatkrediten unterliegen der Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. *Die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und fällig wurde (§ 199 Absatz 1 BGB).

Der Schuldner hat die Möglichkeit, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Für Kreditgeber ist es daher entscheidend, die Verjährungsfristen zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zur Rückforderung des Darlehens zu ergreifen.

Zusammenfassung und wichtige Hinweise für die Praxis

Rückforderung eines privaten Darlehens – strukturiert und rechtssicher handeln

Die Rückforderung eines privaten Darlehens in Deutschland sollte stets wohlüberlegt und strukturiert erfolgen. Der Prozess beginnt in der Regel mit einer freundlichen Kontaktaufnahme und kann, wenn notwendig, bis hin zu gerichtlichen Schritten ausgeweitet werden. Um Konflikten vorzubeugen, ist es von größter Bedeutung, bereits bei der Darlehensvergabe auf eine schriftliche Vereinbarung zu bestehen. Der Vertrag sollte alle wesentlichen Konditionen wie Höhe des Darlehens, Rückzahlungsmodalitäten und Fristen klar und nachvollziehbar festhalten. Ebenso wichtig ist die lückenlose Dokumentation der Auszahlung.

Idealerweise wird eine feste Rückzahlungsfrist im Vertrag definiert. Kreditgeber sollten zudem – wenn möglich – vor der Vergabe einen Blick auf die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers werfen, um das Risiko eines Zahlungsausfalls besser einschätzen zu können.

Bei Zahlungsverzug: Zügig, aber fair reagieren

Kommt es dennoch zu einem Zahlungsverzug, ist es entscheidend, rasch zu reagieren. Zunächst empfiehlt sich eine höfliche Zahlungserinnerung, in der auf den ursprünglichen Vertrag Bezug genommen wird. Führt dies nicht zum Erfolg, sollten zeitnah formelle Mahnungen erfolgen, um den Schuldner in Verzug zu setzen und mögliche rechtliche Schritte vorzubereiten.

Aufseiten des Kreditnehmers gilt: Wer Zahlungsschwierigkeiten hat, sollte frühzeitig das Gespräch mit dem Kreditgeber suchen. Durch eine offene Kommunikation lassen sich oft gemeinsame Lösungen wie Stundungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen finden – was nicht nur die Beziehung der Parteien schont, sondern auch den Weg ins gerichtliche Verfahren vermeiden kann.

Klarheit schützt vor Streit – Dokumentation ist der Schlüssel

Unabhängig davon, auf welcher Seite man steht – Kreditgeber oder -nehmer –, gilt: Eine transparente vertragliche Regelung sowie die vollständige Dokumentation sämtlicher Zahlungsvorgänge und Vereinbarungen sind der beste Schutz gegen Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten.

Im Fall einer Rückforderung helfen diese Unterlagen dabei, den Anspruch rechtlich durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Wer sorgfältig plant und agiert, kann so unnötigen Ärger vermeiden und seine finanziellen Interessen wirksam schützen.