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Geisterkonten

Es kann schwer sein Guthaben aufzuspüren

Wir helfen, “verstecktes” Eigentum zu finden

Vermutlich liegen Milliarden auf sogenannten “Geisterkonten”, also Konten, auf denen es seit Jahrzehnten keine Bewegungen gab. Oft sind es Sparbücher aus der Kindheit, auf denen nur ein geringer Betrag liegt und der im Laufe der Jahre vergessen wurde. Manchmal haben Paten ein Sparbuch für das Patenkind angelegt, um ihnen das Geld zur Hochzeit oder zum Start ins Berufsleben zu geben. Leider verstarb der Pate und niemand hat von dem Sparbuch erfahren. Eventuell haben Sie geerbt und wissen nichts über die Geldanlagen des Erblassers. Wir helfen Ihnen, an Ihr Geld zu gelangen.

Ihre Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Bankrecht
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  • Erfahrene Begleitung bei Kapitalanlagen und Krediten
  • Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Banken und Kreditinstituten

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten und vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Bankrecht

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Probleme haben, an versteckte Guthaben zu gelangen. Wir helfen beim Aufspüren und falls die Bank die Gelder nicht freigeben will.

Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit

Die wichtigsten Informationen zu Geisterkonten

Die Bank weigert sich, das Guthaben auszuzahlen

Eigentlich sollte es einfach sein, wenn Sie ein Sparbuch aus der Kindheit finden. Sie legen es der Bank vor und bitten um Auszahlung des Guthabens mit zwischenzeitlich aufgelaufenen Zinsen. Aber viele Institute verstehen es, die Auszahlung mit logisch erscheinenden Begründungen zu verweigern. Sie behaupten beispielsweise, dass nach dem Handelsrecht nur eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren bestehen würde. Andere Banken verweigern das Guthaben auszuzahlen, weil es angeblich schon abgehoben wurde und im Archiv keine Unterlagen auffindbar sind.

Geld geerbt, von dem Sie nichts wissen?

Nicht in jedem Erbfall gibt es einen Erbschein oder ein Testament, denn dieser ist nur erforderlich, wenn Sie gegenüber Dritten nachweisen müssen, dass Sie Erbe sind. Wenn Sie nach Bankkonten oder Schließfächer eines Verstorbenen fanden, müssen Sie diesen in der Regel immer vorweisen, beziehungsweise eine Kopie des Testaments vorlegen. Das heißt also Sie müssen zunächst beweisen, dass Sie Erbe sind. Die Nachforschungen sind in Deutschland aufwendig, denn es gibt kein zentrales Register über Bankkonten oder Konten, auf denen es keine Bewegungen gibt.

Unser Rat

Lassen Sie sich nicht von der Bank einschüchtern, sondern bestehen Sie auf Ihrem Recht. Es lohnt sich aber kaum, einen Anwalt einzuschalten, wenn Sie ein Sparbuch der Kindheit finden, auf dem ein Guthaben von 5 DM verzeichnet ist. Mit Zinsen sind kaum mehr als 10 Euro auf dem Konto. Anders sieht es aus, wenn ein Erblasser wohlhabend war, aber die Konten, die sie finden, nur geringe Guthaben aufweisen. Auch das Sparbuch, das die Patentante angelegt hat, auf dem sich vermutlich mehrerer tausend Euro befinden, die Ihnen zustehen, lohnt den Gang zu uns. 5.000 Euro die über 30 Jahre verzinst wurden, sind vermutlich auf 15.000 Euro angewachsen.