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SCHUFA

Stimmt Ihre SCHUFA-Auskunft?

Wir helfen bei Problemen mit der SCHUFA

Die SCHUFA sammelt viele Daten und erstellt aus diesen einen Scorewert zwischen 0 und 100 Prozent. Sobald dieser unter 90 % fällt, haben Sie Probleme bei Finanzierungen. Unter Umständen ist der Wert schlechter als berechtigt beziehungsweise die Schutzgemeinschaft hat versäumt, negative Merkmale zu löschen, obwohl Sie ein Recht darauf haben. Wir helfen Ihnen schnell und kompetent zu einer korrekten Auskunft über Ihre Bonität.

Ihre Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Bankrecht
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kompetente Beratung durch Fachanwälte im Bankrecht
  • Erfahrene Begleitung bei Kapitalanlagen und Krediten
  • Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Banken und Kreditinstituten

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten und vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Bankrecht

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie den Verdacht haben, das Ihre SCHUFA-Auskunft falsch ist.

Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit

Die wichtigsten Informationen zur SCHUFA-Auskunft

Fakten die Ihre Bonität beeinflussen

Natürlich ist es ein gut gehütetes Geheimnis der SCHUFA wie such der Scorewert errechnet. Vermutlich fließen folgende eingetragene Negativ-Merkmale ein

  • Wohnsitzwechsel, besonders wenn dieser häufig erfolgt
  • Alter, denn bestimmte Altersgruppen haben ein höheres Ausfallrisiko als andere
  • Viele Kreditanfragen bei unterschiedlichen Instituten
  • Häufige Aufnahmen von Kleinkredite bei Versandhäusern

Auch harte Fakten wie eine Insolvenz, Kredit- und Kontokündigungen sowie Zwangsvollstreckungen beeinflussen Ihren Scorewert. Diese senken ihn extrem stark, Sie haben Probleme einen Handyvertrag zu bekommen oder ein Darlehen aufzunehmen.

So helfen wir als Anwalt

Sie können den Scorewert negativ beeinflussen, in dem sie immer wieder versuchen einen Kredit aufzunehmen, der ablehnt wird. Dies birgt ein Risiko, denn sollte die Ablehnung erfolgen, weil beispielsweise ein Eintrag über eine Kontokündigung nicht rechtzeitig gelöscht wurde, bleiben die negativen Merkmale der häufigen Kreditaufnahme bestehen.

Wir raten daher, sich an uns zu wenden, wenn ihnen Banken ohne für Sie ersichtlichen Grund kein Konto einräumen wollen oder einen Kredit verwehren. Wir prüfen, ob vorhandene Negativmerkmale stimmen beziehungsweise ob und wie sie gelöscht werden können. Sie verschlechtern die Situation, wenn Sie immer weiter versuchen einen Kredit zu bekommen.

Unser Rat

Klären Sie unbedingt, ob es sich bei einem Eintrag um eine falsche Angabe handelt oder ob diese berechtigt, aber erledigt ist. Informationen über nicht vertragsgemäßes Verhalten, beispielsweise einen Zahlungsverzug löscht die SCHUFA erst nach 3 vollen Kalenderjahre zum 31.12. Wenn es sich aber um eine unberechtigte Forderung gehandelt hat, deren Zahlung Sie zu Recht verweigert haben, muss die Löschung sofort erfolgen. Wir helfen Ihnen, derartig gelagerte Ansprüche durchzusetzen.