Kostenloses telefonisches Erstgespräch!

030 856 13 77 20
  • 1/10

    Haben Sie den Unfall bemerkt?

    Eventuell haben Sie nichts bemerkt, weil es beispielsweise keine typischen Geräusche gab oder Sie diese nicht gehört haben. Vielleicht haben Sie zwar vermutet, etwas beschädigt zu haben und Sie haben sogar nachgeschaut, ob etwas passiert ist. Da Ihnen kein Schaden aufgefallen ist, dachten Sie, es sei ok weiter zufahren.

  • 2/10

    Kennen Sie die Schadenshöhe?

    Nun zur Höhe des Schadens. Bei einem Bagatellschaden besteht unter Umständen die Möglichkeit straffrei auszugehen. Natürlich kommt es oft vor, dass der Schädiger den Schaden als geringer einstuft als dieser tatsächlich ist.

  • 3/10

    Wie hoch wird die Schadenhöhe beziffert?

    weiter
  • 4/10

    Gab es beim Unfall Personenschäden?

  • 5/10

    Liegt bereits eine Anzeige bei der Polizei gegen Sie vor?

  • 6/10

    Haben Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft bereits eine Aussage getätigt?

  • 7/10

    Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

    Sie haben es fast geschafft. Nur noch ein paar Angaben und wir stehen zu Ihrer Verfügung.

  • 8/10

    Geben Sie bitte Details zu Ihrer Versicherung an.

    Tragen Sie bitte, wenn Sie es mögen, die Gesellschaft und die Nummer der Police ein, damit wir uns um eine Deckungszusage kümmern können.

    weiter
  • 9/10

    Gewünschte Kontaktaufnahme

    Sie erleichtern uns die Ersteinschätzung, wenn Sie uns Unterlagen oder Fotos zum Fall hochladen. So können wir Sie effektiver beraten. Eine Uploadmöglichkeit steht Ihnen im nächsten Schritt zur Verfügung.

  • 10/10

    Sind Ihre Eingaben korrekt?

    Falls Sie Ihre Angaben nochmal ändern oder überprüfen möchten, dann ist das an diesem Punkt möglich.