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Zahlungsverkehr/Gehalts- und Girokonten

Was das Girokonto zum Gehaltskonto macht

Jedes Sichtkonto, das im Gesetzestext meistens als Zahlungskonto bezeichnet wird, ist ein Girokonto. Viele Kunden sprechen auch oft vom laufenden Konto, da sie über dieses den Zahlungsverkehr, also Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen oder Daueraufträge abwickeln. Sobald auf dieses Konto regelmäßige Geldeingänge erfolgen, kann es zum Gehaltskonto werden. Dieses führen viele Banken zu günstigeren Konditionen.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie überhöhte Kontoführungsgebühren vermuten oder wenn die Bank beispielsweise Lastschriften zurückgehen lässt beziehungsweise Überweisungen nicht ausführt. Wie sind auch für Sie da, wenn Sie Probleme haben Ihr Recht auf ein Konto geltend zumachen.

Ihre Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Bankrecht
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kompetente Beratung durch Fachanwälte im Bankrecht
  • Erfahrene Begleitung bei Kapitalanlagen und Krediten
  • Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Banken und Kreditinstituten

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten und vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Bankrecht

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Probleme mit ihrem laufenden Konto haben. Wir helfen bei falschen Berechnungen der Zinsen, Kontokündigungen oder Pfändungen.

Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit

Die wichtigsten Informationen zu Girokonten

Häufige Probleme mit Banken

Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Kosten der Kontoführung teilweise kaum durchschaubar sind. Das kostenlose Gehaltskonto ist oft nicht gratis, sondern es fallen Gebühren für verschiedene Transaktionen wie Daueraufträge oder Scheckeinreichungen an. Wir prüfen gerne die Abrechnung der Bank für Sie.

Ferner kommt es häufig vor, dass die Banken Zahlungseingänge zu einem falschen Termin wertstellen. Manchmal müssen Sie daher Überziehungszinsen zahlen, obwohl Ihnen nicht auffällt, dass ihr Konto überzogen wurde.

Sie empfinden Ihre Bank als unkooperativ

Natürlich haben Sie nicht unbedingt das Recht, dass die Bank mit Ihnen kooperiert. Aber manchmal ist das Verhalten schikanös, weil das Institut einen lästigen oder schwierigen Kunden loswerden will. Sie verzögert es beispielsweise, ein P-Konto einzurichten oder weigert sich, Pfändungsfreigrenzen zu erhöhen.

Oft stellen wir fest, dass die Bank eine dauerhafte Überziehung eines Kontos duldet, statt einen günstigeren Ratenkredit anzubieten. Manche Institute weigern sich sogar, die für Sie sinnvolle Umschuldung durchzuführen.

Unser Rat

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Bank Sie nur unzureichend berät. Wundern Sie sich nicht, wenn die Abrechnungen des Kontos höher als erwartet sind, sondern lassen Sie diese durch uns überprüfen. Schalten Sie uns auf jeden Fall bei eine Kontopfändung oder Kontokündigung ein