Wir stellen immer wieder fest, dass viele unserer Mandanten eine Rechtsschutzversicherung haben, aber deren Umfang nicht kennen. Nachfragen seitens des Versicherten leiten die Gesellschaften gerne an interne Berater weiter. Sie erfahren von diesen selten etwas über den Leistungsumfang der Versicherung.
Natürlich ist den Rechtsschutzversicherungen an einem geringen Schadenaufkommen gelegen. Für Sie bedeutet dies, dass Sie einen kurzen rechtlichen Rat erhalten, der Sie üblicherweise abhalten soll Ihre Interessen weiter zu verfolgen. Teils bekommen Sie entmutigende Auskünfte über die Erfolgsaussichten, die nicht zu treffen.
Ihre Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht:
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Wir beraten & vertreten Sie in Berlin im Bank- und Kapitalmarktrecht
Als erfahrene Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten wir Sie zu allen relevanten Themen, die für Sie als Unternehmer im Zusammenhang mit staatlichen Fördermitteln zur “Corona-Krise” wichtig sind.
Wir setzen Ihre Interessen durch
Die Anwälte haben einen Kooperationsvertrag mit der Versicherung abgeschlossen, der sie verpflichtet zu einem geringeren Honorar zu arbeiten. Dies steht natürlich einer gründlichen Prüfung Ihres Falles im Wege. Aber auch in psychologischer Sicht ist dies bedenklich, denn er Anwalt fühlt sich dem Mandanten und der Versicherung gegenüber verantwortlich. Wie heißt es so schön: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.“
Die Rechtsschutzversicherung prüft genau, ob Ihr Fall zum versicherten Leistungsumfang gehört. Dazu braucht sie eine genaue Schilderung des Sach- und Streitstands sowie zu den Erfolgsaussichten. Häufig sind seitenlange Schriftwechsel erforderlich. Eine einfache Anfrage des Mandanten, ob die Versicherung den Fall übernimmt, wird meist damit beantwortet, dass ein Anwalt die Anfrage übernehmen soll.
Bei der Erstberatung verschafft sich der Anwalt einen Überblick über den Fall. Er gibt Auskunft über die Erfolgsaussichten, ohne ins Detail zu gehen.
In der Regel auch dann, wenn der konkrete Fall nicht versichert ist, beispielsweise weil der Mandant lediglich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, das Problem aber dem Vertragsrecht zuzuordnen ist. Da Laien dies nicht erkennen können, übernehmen die meisten Gesellschaften eine Erstberatung, auch um die Zuordnung abzuklären.
Nach der Ersteinschätzung schildern wir Ihrer Rechtsschutzversicherung den Sachverhalt und erstellen eine Prognose über die Erfolgsaussichten. Wir beantragen die Übernahmen der Kosten für seine außergerichtliche Tätigkeit.
Falls diese zu keinen Ergebnis führt, beantragen wir eine Deckungszusage für den kommenden Prozess.